Seit Montag, 11.01.2021,  ist es offiziell: Die Koalition hat sich auf eine Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt.

Unsere Vorsitzende, Christel Koch: „Was für uns ein Anlass zur Freude sein sollte, wird durch die schwache Formulierung zum Ärgernis! Der geplante Absatz zu den Kinderrechten bleibt nämlich deutlich hinter der Formulierung der UN-Kinderrechtskonvention zurück. Wenn ein solcher Text erst einmal im GG steht, dann wird er von den Politikern gefeiert, aber in der Lebenswirklichkeit der Kinder und der Gesellschaft ändert sich: NICHTS! Damit ist für die Kinderrechte in der näheren Zukunft nichts gewonnen.“

Das ist keine juristische Haarspalterei, denn jede sprachliche Formulierung in Gesetzestexten hat ganz konkrete Auswirkungen in der künftigen Umsetzung der definierten Rechte. Diese Einschätzung teilt der DKSB OV Speyer mit vielen, denen die Kinderrechte am Herzen liegen: Auch das Aktionsbündnis Kinderrechte – in dem sich Unicef, Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund und Liga für das Kind zusammengeschlossen haben, beurteilt die Lage so.

Statt „vorrangig“ (UN Kinderrechtskonvention) soll das Kindeswohl nur „angemessen“ berücksichtigt werden, statt ihrem „Recht auf Beteiligung“ (UN Kinderrechtskonvention) wird Kindern nur „rechtliches Gehör“ gewährt. „Kinder sind die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Sie brauchen unsere besondere Fürsorge und Unterstützung. Deshalb sollte das Kindeswohl eine besondere Bedeutung haben.“ so Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden. Nur dann stärkt man die Position der Kinder, nur dann ist die Formulierung mehr als bloße Symbolpolitik im Wahljahr. „Bundestag und Bundesrat sind jetzt aufgefordert, die Formulierungen zu verbessern.“ so Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.