Zum Internationalen Tag der Familie weist der Kinderschutzbund erneut auf die drängende Notwendigkeit hin, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.

Die Debatte um Lockerungen der Corona-Maßnahmen drehte sich neben der Religions- und Versammlungsfreiheit sehr schnell vor allem um die Gewerbefreiheit. Auch in Rheinland-Pfalz dürfen Frisöre und Piercingstudios wieder arbeiten, bevor es Leitlinien für einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ in den Kitas gibt. Immerhin gibt es jetzt endlich feste Termine für weitere Öffnungen in Schulen.

Unklar bleibt allerdings die Betreuung während der bevorstehenden Sommerferien. Wird entgangener Unterricht nachgeholt? Gibt es Hilfen für Eltern, die ihren Urlaub betriebsbedingt bereits nehmen mussten oder keine Chance haben zu verreisen? Oder verlängert sich der Lockdown für Kinder durch einen Totalausfall öffentlicher Angebote um sechs Ferienwochen?

Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Stattdessen werden die Kinderrechte in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt nun den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen.

Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

„Es ist auch im Sinne der Familien, dass die Kinderrechte in der Landesverfassung deutlicher formuliert werden“, ergänzt der Landesvorsitzende Christian Zainhofer. „Damit könnte Rheinland-Pfalz ein deutliches Zeichen seiner Familienfreundlichkeit setzen und sich deutlich von der Großen Koalition in Berlin absetzen, die sich in Sachen Kinderrechte momentan ein Armutszeugnis ausstellt.“