Vor 30 Jahren, am 5. April 1992, trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Bis heute ist sie jedoch nicht vollständig umgesetzt. Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen andere und mehr Rechte. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie sehr verletzlich sind und sich nicht selbst schützen können. Sie brauchen besondere Förderrechte, weil sie am Anfang ihrer Entwicklung stehen, die besonders gefördert werden muss. Sie brauchen besondere kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse und Interessen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. „Ich bin überzeugt: Hätten die Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung Verfassungsrang, würden sie nicht mehr so einfach übergangen werden. Die Politik wäre gefordert, diese Rechte mit Leben zu füllen. Und die verhaltensnormierende Kraft des Grundgesetzes würde auch in unserer Gesellschaft dazu führen, dass wir Kindern auf Augenhöhe und mit dem Wissen um ihre besonderen Rechte begegnen“, sagt Kinderschutzbund Präsident Heinz Hilgers.
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